Gewalt in der Partnerschaft kann ein Auslöser für die Wohnungslosigkeit von Frauen sein. Die Zahl der wohnungslosen Frauen betrug 2022 185.000. 147.000 Kinder waren von der Wohnungslosigkeit betroffen. (1) Dabei gibt es noch zusätzlich prekäre Wohnverhältnisse. Frauen leben allein oder mit Kindern etwa in billigen Pensionen, kommen bei Freunden und Bekannten unter oder verbleiben mit einem Täter häuslicher Gewalt in einer Wohnung wohnen.
Für die Betroffenen bedeutet der Verlust der Wohnung eine zusätzliche Belastung. Nicht nur die Tatsache, dass Gewalterfahrungen gemacht werden, wiegt schwer, sondern zusätzlich noch das Fehlen von sicherem Rückzugs- und Erholungsraum. Das Risiko, sich aus der Not heraus in eine (neue) Abhängigkeit zu begeben, ist hoch. Besonders Frauen, die den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder garantieren müssen, sind häufig weniger flexibel bei der Wohnungssuche. Hinzu kommt, dass die Möglichkeit einer erfolgreichen Berufstätigkeit auch davon abhängt, wie gut die Regeneration nach der Arbeit umgesetzt werden kann. Die Folge von Wohnraumverlust verstärkt das Risiko der Armut erheblich.
In einer Pressemitteilung vom 8.1.2025 der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe wird deutlich auf das Problem aufmerksam gemacht.
„Heute hat die Bundesregierung die Ergebnisse der Wohnungslosenberichterstattung vorgelegt. Demnach sind insgesamt 531.600 Menschen wohnungslos. Diese Zahl ist besorgniserregend und verdeutlicht einmal mehr, wie groß der Handlungsdruck ist.
<<Wir begrüßen ausdrücklich, dass es nun zum zweiten Mal eine begleitende Berichterstattung gibt. Auch durch eine verbesserte Erhebung kommen wir den realen Zahlen und damit dem tatsächlichen Ausmaß der Wohnungslosigkeit näher“, erklärt Susanne Hahmann, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W). „Gleichzeitig müssen wir uns bewusst machen, dass weiterhin wichtige Gruppen in der heute veröffentlichten Gesamtzahl fehlen. So werden beispielsweise wohnungslose Menschen in Haft, in der Eingliederungshilfe, in Frauenhäusern, im Gesundheitssystem oder solche, die langfristig in alternativen Unterkünften wie Kleingärten, Billigpensionen oder Monteurswohnungen leben, nicht berücksichtigt.>>
Der Bericht zeigt nochmal deutlich, dass die Lebenslage der Menschen dramatisch ist: Knapp 53 % der Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit sowie 67 % der Menschen ohne jegliche Unterkunft haben eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Mehr als jede zweite Person von ihnen hat bereits Gewalt erfahren. Die durchschnittliche Dauer der Unterbringung beträgt mehr als zwei Jahre. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass weiterhin viele Familien von Wohnungslosigkeit betroffen sind, darunter also auch zahlreiche Kinder.
Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W, betont: „Wir haben alle notwendigen Informationen, wir müssen endlich mit wirkungsvollen Maßnahmen die Situation der Menschen verbessern. Daher appellieren wir an die kommende Bundesregierung, das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Es braucht ausreichend bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum, wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungsverlusten und die Sicherung der Hilfen in Wohnungsnotfällen.“ (2)
Betroffenen bleibt nur, sich durch ein rechtzeitiges Suchen nach Hilfe und das Outing der Gewaltbeziehung vor den schlimmen Folgen der Wohnungsknappheit zu schützen.
Hier ist auch Zivilcourage aus der Bevölkerung gefordert, denn die zunehmenden Defizite auf dem Wohnungsmarkt verschärfen das Problem häuslicher Gewalt so stark, dass Betroffene kaum Möglichkeiten haben, die Situation selbstständig zu bewältigen.
„Zivilcourage
Unter Zivilcourage versteht man den Mut und
die Bereitschaft, als Bürger (civis), Hilfe zu
leisten, wenn eine Person in Gefahr ist. Das muss
nicht bedeuten, dass man selbst tätig
einschreitet. Im Fall von Häuslicher Gewalt
bedeutet Zivilcourage auch, sich darüber zu
informieren, wie dem Opfer geholfen werden
kann. Häufig ist ein Hinweis an die Behörden
kein „Anschwärzen, sondern ein Ausdruck von
Zivilcourage.“ (Aus der Broschüre „Von Angst bis Zweifel – Glossar gegen Häusliche Gewalt)Verwendete Quellen:
(2) Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, 8.1.2025